Erklärung zur Barrierefreiheit

Als StadtBücherei im Pfleghof streben wir es an, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‐Behindertengleichstellungsgesetzes (L‐BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite lesecheck.in.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist überwiegend mit § 10 Absatz 1 L‐BGG vereinbar. Einschränkungen sind die unter 2. genannten Punkte.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:
    • keine

  2. Unverhältnismäßige Belastung:
    • Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache gemäß § 4 BITV 2.0:
      Der ehrenamtlich und unentgeltlich entwickelte Mikroservice ermöglicht die digitale Anmeldung zu den kostenlosen Leseförder-Angeboten der StadtBücherei im Pfleghof. Für Entwicklung und Betrieb steht kein eigenes Budget zur Verfügung. Die Beauftragung professioneller Leistungen zur Übersetzung und Bereitstellung in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache wäre daher eine unverhältnismäßige Belastung. Wir bemühen uns, geeignete Ehrenamtliche zur Schließung dieser Lücken zu gewinnen.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Mai 2025 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer am 18. April 2025 durchgeführten Selbstbewertung nach Fertigstellung der Entwicklung. Bei der Weiterentwicklung des Dienstes werden die Barrierefreiheits‐Kriterien fortlaufend mit einbezogen.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Dann melden Sie sich gerne bei uns. Für Ihr Feedback sind wir dankbar.

E-Mail: stadtbuecherei@langenau.de oder
Telefon: 07345 9624-30

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie uns über die in Ziffer 4 genannten Möglichkeiten darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‐BARR) wenden.

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E‐Mail: schlichtungbarrierefreiheit.bwl.de
Webseite: barrierefreiheit‐bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.